Die Festnahme eines Tatverdächtigen

Liebe Krimi-IQ-Leser,

diesmal möchte ich einen an mich adressierten Original-Brief präsentieren. Absender ist ein renommierter Autor, der mehrfach für seine Kriminalromane mit den verschiedensten Literaturpreisen ausgezeichnet worden ist.

Was mag daran so interessant sein? werden Sie sicherlich fragen. Das Besondere dieser kriminalistischen Anfrage ist nicht der erwähnte Autor; es sind auch nicht seine Literaturpreise; ebenso ist seine Frage an sich nicht von Allgemeininteresse. Warum veröffentliche ich den Briefinhalt trotzdem?

Die Frage dieses Krimiautors zeigt, dass ein Roman oder eine Kurzgeschichte nicht in Bierlaune entstehen, sondern intensivster Vorbereitungen bedürfen.

So plant der Autor in seiner Geschichte die Festnahme einer Tatverdächtigen. Wer nun glaubt, dass ein lautes „Hände hoch!“ und das anschließende Klicken von Handschellen ausreichen, um Romanfiguren plausibel agieren zu lassen, hat weit gefehlt. Bevor diese Aktionen erfolgen, findet bei Polizei und/oder Staatsanwaltschaft eine rechtliche Prüfung der Festnahme statt. Es ist eine Art Rechtsgutachten, das sich im Kopf der Gesetzeshüter abspielt. Und solche Gedanken sollte sich ebenso ein Autor machen, auch wenn er diese Vorüberlegungen nicht oder zumindest nicht in dieser Ausführlichkeit in seinem literarischen Werk ausbreiten wird.
Allerdings wird die Handlung durch diese Vorüberlegungen plausibel, denn sie ist gründlich recherchiert – und das spürt der Leser, der die Mühe des Autors honoriert, indem er das Buch weiterempfiehlt. Ja, und manchmal honoriert auch eine Jury den gründlich recherchierten Roman . . .

Genug der Vorworte. Hier folgt der Brief des Autors und nach jeder Einzelfrage meine Antwort:

„Lieber Reiner M. Sowa,

mal ein dreister Überfall mit einer dummen Autorenfrage nach Deinen Erfahrungen/Deiner Einschätzung:

Eine Tatverdächtige ist von der Polizei festgenommen.
Tatvorwurf: Mord

Frage: Kann (darf?) der Untersuchungsrichter bei so einem schweren Tatvorwurf eine Freilassung auf Kaution entscheiden? 

Antwort: Laut Bundesgerichtshof (BGH) ist das möglich, allerdings nur theoretisch. Du musst bedenken, dass ein dringender Tatverdacht bei einem Mord grundsätzlich eine lebenslange Freiheitsstrafe nach sich ziehen könnte. Da macht eine Kaution nur wenig Sinn. Vom lebenslangen Knast kann man sich nicht freikaufen. Trotzdem besteht der BGH darauf, dass die Kaution auch bei Mord grundsätzlich möglich sein soll. Das kann man natürlich hervorragend in einen Roman einbauen: Ein BGH-höriger Staatsanwalt lässt einen Mörder auf Kaution frei; die Presse überschlägt sich . . .

Frage: Oder wird er eher U-Haft (Vollzug der U-Haft) beschließen? 

Antwort: Genau das: Dringender Tatverdacht + Haftgrund = U-Haft. Bei Mord braucht man im Übrigen laut Gesetz keinen Haftgrund. Aber auch das hat der BGH wieder mit seinen höchstrichterlichen Urteilen relativiert und sagt, dass eine verfassungskonforme Auslegung einen Haftgrund verlangt. Zur Begründung der Fluchtgefahr reicht die Schwere der Tat. Bei Mord ist auf Grund der Schwere der Tat natürlich immer die Fluchtgefahr gegeben.

Frage: Ich bin mir nach meinen Recherchen (§ 116 und 116s StPO – Aussetzung des Haftbefehls oder der U-Haft nach Sicherheitsleistung) auch gar nicht mehr sicher, ob das überhaupt auf meine Frage zutrifft. Grundsätzlich gehts darum, ob Kaution bei Mordverdacht überhaupt möglich ist.

Antwort: Wie gesagt, theoretisch möglich, aber jeder Staatsanwalt wird meist einen solchen Antrag verwerfen (s.o.). Gründe für den Vollzug der U-Haft sind bekannt: Fluchtgefahr, Verdunkelung etc….

Weitergehende Frage (ich merke schon, ich werde immer dreister): Der o.a. Mordverdächtige behauptet (bei Haftprüfung), an einer gravierenden psychischen Störung zu leiden. Soll vorkommen. Das wird dann auch sofort ernsthaft geprüft, weil die Anträge des Staatsanwaltes anders zu formulieren sind. Mögliche Maßnahmen? Meine Idee: Statt U-Haft Einweisung in ein Landeskrankenhaus zur Beobachtung/Untersuchung?

Antwort: Gute Idee! Laut § 126a StPO gibt es den vorläufigen Unterbringungsbefehl. Dann geht der Tatverdächtige nicht in den Knast, sondern in ein entsprechendes Landeskrankenhaus. Dort wird er untersucht und beobachtet; es werden eben alle Maßnahmen getroffen, die für ein entsprechendes Gutachten erforderlich ist.

Frage: Irgendwelche Ideen?

Antwort: Tausende, . . .“

Soweit die Autorenanfrage mit meinen Antworten – ein wirklich anschauliches Beispiel einer intensiven Autorenrecherche. Ich bin sehr gespannt, wie der Autor diese Erkenntnisse in seinem nächsten Roman umsetzen wird.

© by Reiner M. Sowa 2001

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